Wie ein neues Urteil auf europäischer Ebene nun dargelegt hat, kann es höchstwahrscheinlich dazu kommen, dass personalisierte Werbung auf Facebook oder Instagram (oder generell im Meta-Konzern) verboten wird. Konkret bedeutet dies, dass der Nutzer aktiv einem Tracking und dem Erfassen von Daten zustimmen muss. In welcher Häufigkeit und in welcher Intensität dies stattfinden soll ist leider noch nicht gänzlich geklärt. Das Urteil selbst ist gerade in Revision gegangen, dennoch ist es ein wesentlicher Gradmesser in welche Richtung sich die Europäische Union entscheiden wird.
Was bedeutet das für mich konkret?
Betreffen wird es hauptsächlich Unternehmen, die eine eigenen Facebook oder Instagram-Seite betreiben und damit Werbung machen. Diesen Seiten wird es nach erfolgreicher Durchsetzung des Urteils untersagt werden mit Nutzerdaten Werbung auszuliefern. Somit geht ein wichtiger Aspekt der Werbemöglichkeiten verloren da man davon ausgehen kann, dass nicht alle Nutzer es billigen Ihre Daten zur personalisierten Bewerbung zu verwenden.
Was kann passieren?
Aktuell ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, dennoch gehen sowohl Rechtsvertreter als auch die Wirtschaftskammer davon aus, dass es erneut zu Abmahnwellen kommen könnte in Verbindung mit eben genau diesem Urteil. Hier ist erneut Vorsicht vor Betrügern geboten da das Urteil noch nicht vollstreckt ist. Dennoch ist jetzt schon Vorsicht geboten da die Sensibilisierung genau auf diesen Themenbereich nun stattfindet.
Was muss jetzt schon sein?
Generell ist zu sagen, dass jede Facebook oder Instagram-Fanseite in gültiges Impressum laut österreichischem Recht benötigt oder zumindest eine aktive Verlinkung dorthin. Weiters muss jede Seite über eine personalisierte DSGVO-Sektion verfügen oder ein Link zu den personalisierten DSGVO-Bestimmungen des Unternehmens aufweisen. Eben in dieser Datenschutzerklärung sollte jedenfalls und nach wie vor über die Datenverarbeitung mit Facebook (Meta Konzern) informiert werden (bspw. muss auch auf die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO hingewiesen werden inkl. Verweis bzw. Verlinkung auf das Page Controller Addendum). In der Regel sind eben genau diese Informationen in einer gültigen DSGVO-Bestimmung vorhanden.
Wie lange wird es dauern?
Klar ist, dass Facebook Revision gegen das Urteil einlegen wird und sich der Prozess noch Jahre ziehen könnte. Fakt ist aber auch, dass noch 2 weitere Klage in diese Kerbe schlagen und schneller zu einem Urteil führen können. Somit empfehlen wir jetzt schon vorbereitende Arbeiten zu tätigen, um auf ein mögliches Urteil schnell vorbereitet zu sein und um Trittbrettfahrern oder Betrügern keinen Angriffspunkt zu geben.