Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für viele Unternehmen in Österreich gesetzlich verpflichtend. Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um und verpflichtet Betriebe mit mindestens zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro, ihre digitalen Angebote zugänglich für alle Menschen zu gestalten – insbesondere für jene mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen. Ziel ist es, Hindernisse in der digitalen Welt abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.
Betroffen sind Unternehmen aus verschiedenen Branchen, darunter Betreiber von Online-Shops, Hotels, Dienstleister, Banken mit Online-Dienstleistungen, Buchungsportale und Anbieter von mobilen Apps sowie Abo-Diensten. Die Anforderungen sind klar definiert: Digitale Angebote müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Dazu zählen Maßnahmen wie Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und eine Navigation, die auch ohne Maus, etwa per Tastatur oder Sprachsteuerung, bedienbar ist. Grundlage hierfür sind die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), die konkrete technische Standards vorgeben.
Beispiel für barrierefreie Webseiten
Ein Beispiel verdeutlicht die praktische Bedeutung: Ein Online-Shop, der keine Alternativtexte für Produktbilder bereitstellt, erschwert es Menschen mit Sehbehinderungen, die Inhalte zu verstehen. Zudem könnten Videos ohne Untertitel oder schlecht lesbare Farbkontraste weitere Barrieren darstellen. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, müssten solche Schwachstellen behoben werden, indem etwa Texte ergänzt, Kontraste angepasst und die Bedienung der Webseite optimiert wird. Hierfür gibt es passende CheckTools und auch Überarbeitungsmöglichkeiten für Webseiten die durchgeführt werden können.
Kleinere Unternehmen sind vom Gesetz ausgenommen: Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Umsatz von höchstens zwei Millionen Euro fallen nicht in den Geltungsbereich. Dennoch ist es auch für diese sinnvoll, barrierefreie Standards einzuführen. Sie erweitern damit ihre Zielgruppe, verbessern die Nutzerfreundlichkeit und stärken das Image als modernes und inklusives Unternehmen. Zusätzlich profitieren barrierefreie Webseiten oft von besseren Platzierungen in Suchmaschinen, da viele der Maßnahmen – wie strukturierte Inhalte und beschreibende Texte – auch die Suchmaschinenoptimierung (SEO) unterstützen.
Barrierefreiheit nicht nur für den Endkunden
Wer nun denkt, dass die Barrierefreiheit nur einen deutlichen Mehrnutzen für den Endkunden hat, der hat sich geirrt. Auch Suchmaschinen wie Google sind ein Freund von Barrierefreiheit und raten Webseiten mit entsprechenden Maßnahmen besser und höher als Webseiten die solche Maßnahmen nicht ergreifen. Somit sehen viele Webseitenbetreiber einen deutlichen Mehrwert in der Umsetzung.
Für größere Unternehmen bleibt wenig Zeit. Wer die Vorgaben bis Mitte 2025 nicht erfüllt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Das Gesetz sieht Sanktionen vor, wenn Angebote nachweislich nicht barrierefrei sind. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit einer Bestandsaufnahme zu beginnen, Schwachstellen zu identifizieren und gezielte Maßnahmen umzusetzen. Unternehmen können von der Umstellung profitieren: Barrierefreie digitale Angebote erreichen nicht nur mehr Menschen, sondern setzen ein klares Zeichen für Inklusion und soziale Verantwortung. In einer immer stärker digitalisierten Welt wird Barrierefreiheit zum Standard – und zum Wettbewerbsvorteil.